Ab dem 01. Oktober 2018 können sich interessierte Gastgeber in Rheinland-Pfalz über eine der 10 regionalen Tourismusorganisationen nach den überarbeiteten 22 Kern- und 17 Wahlkriterien für Beherbergungsbetriebe oder den 18 Pflichtkriterien für Gastronomiebetriebe zertifizieren lassen. Bei der umfangreichen Überarbeitung der Kriterien für wanderfreundliche Betriebe lag der Fokus des Deutschen Wanderverbandes und seiner Kooperationspartner vor allem darauf, die Kriterien für die Vergabe des Zertifikates zeitgemäß weiterzuentwickeln und diese den veränderten touristischen Rahmenbedingungen anzupassen.
Darüber hinaus wurden bei den Anpassungen der Qualitätskriterien auch neue rechtliche Rahmenbedingungen wie das EU-Pauschalreiserecht oder die EU-Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt.
Die für Rheinland-Pfalz landesweit einheitlichen Zertifizierungsgebühren für klassifizierte Betriebe wurden leicht erhöht und betragen nun 150 € netto für die Erst- und Nachzertifizierung. Betriebe, die keine Klassifizierung haben und demnach eine besondere Prüfung benötigen, zahlen landesweit 180 € netto. Dieses Verfahren wurde in einem landesweiten demokratischen Abstimmungsprozess mit den 10 touristischen Regionalagenturen beschlossen.