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Mehrwegpflicht in der Gastronomie ab 01.01.2023 – DIHK Merkblatt

Ab dem 1. Januar 2023, werden Letztvertreiber und Befüller von Einwegkunststoffbehältern in die Pflicht genommen, für Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verzehr verpackt werden, sowie für Einweggetränkebecher, Mehrwegalternativen anzubieten. Der Kunde soll wählen können, ob ein Einweg- oder Mehrwegbehältnis verwendet wird und muss über diese Wahlmöglichkeit informiert werden.

Dazu hat Eva Weig für den DIHK in einem 6-seitigen Merkblatt die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Das DIHK Merkbatt mit Stand Oktober 2022 ist hier abrufbar.



Industrie- und Handelskammer Koblenz · Referent Tourismus
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