Zum 1. Juli 2022 wurden die Konditionen des bereits bestehenden Beratungsprogramms Mittelstand (MITT) verbessert.
Nach über zwei Jahren Corona-Pandemie, und ganz besonders nach der verheerenden und zerstörerischen Flutkatastrophe im Ahrtal, steht der Tourismus insgesamt vor großen Herausforderungen. Für viele Gastgewerbebetriebe ist es eine existentielle Entscheidung ob, und wenn ja, mit welchem Leistungsangebot sie ihren Betrieb fortführen können. In solchen Fragestellungen und Situationen haben die Betriebe einen erhöhten Beratungsbedarf bei der zukünftigen Ausrichtung ihres Geschäftsmodells und benötigen daher gezielte Unterstützung.
Mit einer branchenspezifischen Betriebsberatung können diese Entscheidungswege erleichtert und den Gastgebern wichtige Schritte auf dem Weg zu neuen und im rheinland-pfälzischen Tourismusmarkt zukunftsstarken Betriebsstrukturen aufgezeigt werden.
Die verbesserten Förderkonditionen gelten für einen begrenzten Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022. Die Förderquote für Neuanträge wurde von 50 auf 75 Prozent, sowie der Tageshöchstsatz von 400 auf 750 Euro (Zuschuss für max. 15 Tagewerke) erhöht. Betriebe können damit bis Dezember 2022 bis zu 11.250 Euro Beratungszuschuss beantragen statt der vorherigen Maximalhöhe von 6.000 Euro.
Eine Antragstellung ist noch bis zum 31. Dezember 2022 über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) möglich – die Beratung kann dann auch 2023 erfolgen. Fördergegenstand können Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign sein.
Alle Infos zum Programm MITT und zu den Anträgen finden Sie auf den Seiten der ISB unter: isb.rlp.de/foerderung/136.html
Nutzen Sie jetzt noch die Gelegenheit, einen Antrag zu stellen und von den erhöhten Förderquoten zu profitieren, um Ihren Betrieb zukunfts- und wettbewerbsfähig auszurichten.