Menü

Weitere Lockerungen bei den Coronaschutzmaßnahmen

Der Ministerrat hat weitere Lockerungen bei den Coronaschutzmaßnahmen beschlossen, die mit der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung ab Freitag, 18.06.2021, gelten sollen. Folgende Bereiche werden neu geregelt:

  • Bei der Personenbegrenzung werden unabhängig von der Gesamtfläche eine Person pro 10 qm² zugelassen.
  • Private Feiern werden mit maximal 25 Gästen im Innenbereich und mit Test möglich. Sinkt die Inzidenz stabil unter 50, so können Feiern im Freien mit bis zu 50 Personen stattfinden.
  • In der Gastronomie werden Buffetangebote wieder möglich. Kantinen können wieder öffnen.
  • Gemeinschaftseinrichtungen der Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze, etc. öffnen wieder.
  • Bus- und Schiffsreisen werden gestattet.
  • Sportliche Aktivität wird draußen in einer Gruppe von bis zu 30 Personen (plus Trainer/anleitende Person) und in Innenräumen im Rahmen der Kontaktbeschränkung oder zu zehnt (plus Trainer) wieder möglich. Sinkt die Inzidenz unter 50, so können im Freien maximal 50 Personen und in Innenräumen maximal 20 Personen (bzw. 25 Personen bei reiner Kindergruppe) Sport treiben. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.
  • Zuschauerinnen und Zuschauer werden beim Amateur- und im Profisport wieder zugelassen: Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste einem Sportereignis beiwohnen. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt.
  • Hallenbäder und Thermen öffnen.
  • Freizeitparks u.ä. können auch im Innenbereich öffnen.
  • Außerschulische Bildungsangebote werden unter Beachtung unterschiedlicher Schutzmaßnahmen (insb. Testpflicht) in Präsenzform wieder möglich.
  • Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht kann in Gruppengrößen analog zu den Regeln beim Sport angeboten werden. Gleiches gilt für Proben der Laienkultur. Für diese werden wieder Auftritte ermöglicht. Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste anwesend sein. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt.
  • Die Verordnung tritt am Freitag, 18. Juni 2021 in Kraft. Weitere Öffnungsschritte sollen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli folgen.

    Die 23. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier

    https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/23._COBeLVO/210616_23._CoBeLVO.pdf



    Autorin: Edith Christmann
    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau · Referat Tourismus
    edith.christmann@mwvlw.rlp.de · Telefon: 06131/16-2214 · Telefax: 06131/16-172214

    Weitere Artikel