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Corona-Überbrückungshilfen des Bundes

Am 08.07.2020 sind die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes gestartet.

Kleine und mittelständische Unternehmen können nun weitere Liquiditätshilfen beantragen. Die Überbrückungshilfe in Höhe von rund 25 Milliarden Euro ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und damit kleinen und mittelständischen Unternehmen, die von der Krise besonders hart getroffen sind, direkte und nicht rückzahlbare Zuschüsse für betriebliche Fixkosten für die Monate Juni bis Augst 2020 gewährt.

Auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab dem 10. Juli online Anträge gestellt werden.

Weitere Einzelheiten zu den Corona-Überbrückungshilfen finden Sie in den beigefügten >>>Kurzfakten des BMWi und des BMF.

Zur Prüfung der Antragsberechtigung hat das BMWi nachfolgende Checkliste bereitgestellt:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/checkliste.html

 

Quelle: DTV



Autorin: Anja Wendling
Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH · Stellv. Geschäftsführerin/Marketingleiterin
wendling@rlp-tourismus.de · Telefon: +49 261 9152021 · Telefax: +49 261 915206121

Die Autorin/der Autor war ggfs. schon in anderen Positionen innerhalb der RPT GmbH beschäftigt. Daher kann es sein, dass frühere Artikel der Autoren/des Autors zu anderen Themenbereichen im Tourismusnetzwerk eingestellt sind. Die jetzt aktuellen Zuständigkeiten finden Sie auf der Teamseite der RPT GmbH.
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