Am 08.07.2020 sind die Corona-Überbrückungshilfen des Bundes gestartet.
Kleine und mittelständische Unternehmen können nun weitere Liquiditätshilfen beantragen. Die Überbrückungshilfe in Höhe von rund 25 Milliarden Euro ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und damit kleinen und mittelständischen Unternehmen, die von der Krise besonders hart getroffen sind, direkte und nicht rückzahlbare Zuschüsse für betriebliche Fixkosten für die Monate Juni bis Augst 2020 gewährt.
Auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab dem 10. Juli online Anträge gestellt werden.
Weitere Einzelheiten zu den Corona-Überbrückungshilfen finden Sie in den beigefügten >>>Kurzfakten des BMWi und des BMF.
Zur Prüfung der Antragsberechtigung hat das BMWi nachfolgende Checkliste bereitgestellt:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/checkliste.html
Quelle: DTV