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Hygieneregeln für Gastronomie und Hotellerie – Handreichung für Betriebe

Das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam Hygieneregeln für die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben und Hotels vereinbart und eine Handreichung für die Betriebe verfasst. Diese finden Sie im Anhang sowie online unter: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/.

Die unter Punkt 15 genannte Handlungshilfe finden Sie hier: https://www.bgn.de/?storage=3&identifier=%2F604535&eID=sixomc_filecontent&hmac=c6106a15cfc724f342b5f4fd8f55f0ce2130f440

Die Hygieneregeln ergänzen die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung, die am Abend vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografe veröffentlicht wird. In der Verordnung ist grundsätzlich festgehalten, welche Betriebe ab dem 13. Mai öffnen dürfen.

Für individuelle Fragen zur Wiederöffnung hat die IHK Rheinhessen heute und morgen eine eigene Hotline eingerichtet unter 06131 – 262-1000 und 06131 – 262-1100, heute von 8 bis 18 Uhr, morgen von 10 bis 14 Uhr.



Autorin: Edith Christmann
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau · Referat Tourismus
edith.christmann@mwvlw.rlp.de · Telefon: 06131/16-2214 · Telefax: 06131/16-172214

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