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Perspektiven für einen kontrollierten Neustart des Deutschlandtourismus

Um die Sicherheit und Gesundheit der Menschen in Deutschland zu sichern, wurde gleich zu Beginn der Corona-Krise der Tourismus auf ein Minimum reduziert. Diese Entscheidung war richtig und muss solange aufrechterhalten bleiben, wie das aus medizinischer Sicht unabdingbar ist. Gleichzeitig brauchen die Unternehmen und ihre rund 3 Millionen Mitarbeiter eine Perspektive für ihr weiteres wirtschaftliches Handeln.

Dazu sagt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbands (DTV): „Der Tourismus braucht geordnete Rahmenbedingungen. Für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter wird es zu einer Frage der wirtschaftlichen Existenz, in welchen Schritten und unter welchen Auflagen sie den Betrieb wiederaufnehmen können. Wir brauchen hier eine klare Kommunikation aller politischen Ebenen – für Gastgeber ebenso wie für Urlauber.“

Für den Neustart sollte ein allgemeiner Rahmen mit bundesweit einheitlichen Regeln und klaren Vorgaben für die Betriebe festgelegt werden. Gleichzeitig gilt es, die spezifische Situation von Regionen oder besonders zu schützenden Einrichtungen zu beachten. Der Neustart sollte vor allem aber schrittweise und geordnet erfolgen, auch mit Blick auf den in den touristischen Einrichtungen benötigten Vorlauf.

Im Vorfeld der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am 15. April, wendet der DTV sich daher mit einem Perspektiven-Papier an die Bundesregierung und den Bundestag, um auf die Bedürfnisse der Tourismusbranche hinzuweisen. In diesem Papier schlägt der Verband folgende Maßnahmen vor:

  • Touristische Angebote insbesondere dort zulassen, wo die touristischen Akteure in der Lage sind, die Besucherzahlen zu lenken und wo Besucher sowie Personal ausreichend räumliche Distanz zueinander haben.
  • Erlaubnis für kontaktarme touristische Angebote mit möglichen Auflagen bezüglich der Personenzahl und Zulassung einer autarken touristischen Mobilität.
  • Stufenweise Öffnung der Beherbergungsbetriebe mit klaren Vorgaben hinsichtlich der Abstands- und Hygieneregeln sowie Zurverfügungstellung des notwendigen Materials.
  • Schrittweise Öffnung jetzt geschlossener Unternehmen und Dienstleister, beispielsweise im Bereich der Gastronomie und im Einzelhandel.

 

Quelle: Pressemitteilung des DTV vom 14.04.2020



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