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DTV begrüßt 100% Haftungsfreistellung bei Liquiditätshilfen des Bundes

Die Bundesregierung wird nun doch Kredite mit einer 100prozentigen Staatshaftung absichern. Mit dem „KfW-Schnellkredit für den Mittelstand“ können Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten für eine begrenzte Zeit ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW Rettungshilfe bekommen. Der DTV sieht damit eine seiner Hauptforderungen an die Politik als erfüllt an und unterstreicht, dass dies ein weiterer wichtiger, aber auch überfälliger Schritt zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise für den Tourismus ist.

Pressemitteilung des BMWI vom 06.04.2020:
“Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft und gerade in dieser Krise besonders betroffen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir diese einzigartige Substanz und Breite erhalten, um nach der Krise wieder durchstarten zu können. 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze. Daher spannen wir einen weiteren umfassenden Schutzschirm für unsere Mittelständische Wirtschaft. Wir werden einen KfW-Schnellkredit einführen, bei dem der Staat 100% der Kreditrisiken übernimmt. Die Kreditlaufzeiten werden auf 10 Jahre verlängert.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Für diese Pandemie gibt es keine Blaupause. Als Bundesregierung müssen wir entschlossen und kraftvoll agieren – und die Situation ständig genau beobachten. Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen.”

KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: „Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. Wir rechnen mit sehr vielen Anträgen und werden zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen.“

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

– Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
– Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
– Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
– Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
– Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
– Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.”

Hinzu kommen weitere Hilfen des Bundes:
KMU und Freiberufler durch Beratungskosten
für Startups

Zu den Informationen zu Buchungen, behördlichen Maßnahmen und Hilfsangeboten
Der DTV informiert auf seiner Homepage aktuell über die Verordnungen in den einzelnen Bundesländern sowie über die Hilfsangebote und sonstige Erleichterungen für die Unternehmen, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten.
Darüber hinaus gibt der DTV dort auch Antworten auf häufig gestellte Fragen von Gastgebern und Gästen zum Umgang mit Buchungen. Die rechtliche Einordnung kann durch den DTV allerdings nur allgemein und unter Vorbehalt erfolgen und stellt keine Rechtsberatung dar!
Die Empfehlungen im Umgang mit dem Coronavirus werden ständig aktualisiert. Bitte verweisen Sie bei der Weitergabe der Informationen ausschließlich per Link auf unsere Homepage www.deutschertourismusverband.de. Damit ist gewährleistet, dass auch immer der aktuellste Informationsstand kommuniziert wird.

Quelle: DTV-Rundschreiben vom 07.04.2020

vgl. auch Bündelung von Nachrichten und Informationen zum Corona-Virus im Tourimsusnetzwerk Rheinland-Pfalz



Redaktionsteam Tourismusnetzwerk
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