Das neue Reiserecht tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft. Die Unternehmen müssen sich aber heute schon auf die neuen Regelungen einstellen. In Zusammenarbeit mit RA Anja Smettan-Öztürk erstellt der DIHK Merkblätter für verschiedene Zielgruppen. Als erstes Merkblatt der Reihe ist das “Merkblatt Reiserecht für Gastgeber” erschienen. Es folgen gesonderte Mekblätter mit den Schwerpunkten Reisevermittler, Reiseveranstalter und Tourismus-Informationsstellen.
Das Merkblatt können Sie nachfolgend herunterladen:
2017_Infoblatt-Reiserecht_Gastgeber_DIHK
Die Arbeitsgemeischaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern sowie die IHK Saarland bieten kostenfreie Informationsveranstaltungen zur neuen Pauschalreiserichtlinie an:
Anmeldungen können jeweils bei der entsprechenden IHK vorgenommen werden.