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Am 13.7.2017 ist die Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung – (LMIDV)) in Kraft getreten und hat damit auch die vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) abgelöst, welche die Kennzeichnung von Allergenen regelt. Das Infoblatt zur “Allergenkennzeichnung” liegt nun in aktualisierter und erweiterter Form (z.B. mit Hinweisen zu möglichen Fehlerquellen für Kreuzkontanimationen und zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen) vor.
Das Infoblatt zur “Allergenkennzeichnung” kann nachfolgend heruntergeladen werden:
2017_Infoblatt-Allergenkennzeichnung_DIHK