Mit Urteil vom 09.03.2016 (Az. 12 O 151/15) hat das Landgericht Düsseldorf entschieden, dass die Einbindung des Facebook-Like-Buttons auf der eigenen Website, wie er von Facebook angeboten wird, gegen das Datenschutzrecht verstößt.
Mehr Informationen hierzu (welches Plugin betrifft es konkret z.B.) und weitere Hinweise sind durch den auf dem Tourismusnetzwerk eingebundenen Blogartikel von Rechtsanwalt Schwenke (vgl. Rubrik “Weitere Blogs” auf der Startseite) aufbereitet.
Im Artikel von Rechtsanwalt Schwenke wird u.a. auf seinen weiterführenden Artikel zur Thema auf allfacebook.de – mit Hinweisen für uns in der Praxis – verlinkt.
Die 2-Klick-Lösung als Alternative wird durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf wohl (noch) nicht ausgeschlossen: Infos zur 2-Klick-Lösung unter Praxistipps zu Social Media im Tourismusnetzwerk.
“Die 2-Klick-Lösung als Alternative wird durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf wohl (noch) nicht ausgeschlossen. ”
Diesen Hinweis halte ich für fahrlässig. Ist doch schon lange bekannt, dass auch diese Lösung nicht in vollem Umfang Datenschutzkonform ist.
Vielen Dank, Herr Peck, für Ihre Rückmeldung und Anmerkung!
Wir haben diese Formulierung daraufhin nochmals durch einen weiteren Anwalt prüfen lassen.
Die 2-Klick-Lösung ist hiernach derzeit die sicherste Lösung hinsichtlich des Datenschutzrechtes und für die Vernetzung zu SocialMedia-Seiten anerkannt. Sie ist wohl noch nicht optimal, aber derzeit in der datenschutzrechtlichen Praxis üblich und sie entspricht zumindest insoweit den Anforderungen des Gerichtes, da ein Vorabhinweis an die Nutzer erfolgt.
Eine 100%ige Rechtssicherheit ist sowohl bei der 2-Klick-Lösung als auch bei der Lösung mit dem sog. Shariff nicht gegeben, aber diese beiden Formen stellen derzeit die einzige Möglichkeit dar, datenschutzkonform Social Plugins einzubinden.
Vielleicht ist ergänzend zu erwähnen, das neben der oben erwähnten 2-Klick-Lösung, ebenfalls auch die Shariff Lösung aktuell noch rechtskonform ist.
Diese bietet sogar den zusätzlichen Vorteil, dass keinerlei Facebook Frameworks auf der Seite installiert werden müssen, da es sich um einen klassischen Link handelt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-und-Social-Media-Der-c-t-Shariff-ist-im-Einsatz-2470103.html