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Kommunalabgabengesetz

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung informiert:

Mit Beginn des neuen Jahres dürfen alle Kommunen mit Ausgaben im Tourismus einen sogenannten „Tourismusbeitrag“ oder „Gästebeitrag“ erheben, unabhängig von einer staatlichen Anerkennung nach dem Kurortegesetz. Der geänderte § 12 Kommunalabgabengesetz ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Mit der Gesetzesänderung werden keine neue Abgaben eingeführt, sondern der Kreis der erhebungsberechtigten Kommunen wird erweitert. Die Kommunen entscheiden selbst, ob sie die Beiträge erheben.

Eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2016 ermöglicht es Kommunen, die aufgrund der bisherigen Rechtslage berechtigt waren einen Fremdenverkehrsbeitrag bzw. Kurbeitrag zu erheben und dazu entsprechende Satzungen erlassen hatten, dies bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage zu tun. Damit verbleibt diesen Gemeinden ein Jahr, um ihre kommunale Satzung entsprechend der neuen Rechtslage anzupassen. Sollte eine Anpassung der Satzung zur Erhebung eines Tourismus- oder Gästebeitrags schon früher erfolgen, gilt ab diesem Zeitpunkt bereits das Gesetz in seiner geänderten Fassung.



Autorin: Edith Christmann
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau · Referat Tourismus
edith.christmann@mwvlw.rlp.de · Telefon: 06131/16-2214 · Telefax: 06131/16-172214
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