Einladung zu kostenfreien Veranstaltungen zum
– Internet- und Onlinerecht (Frank Hütten)
– Wettbewerbs-, Bild- und Urheberrecht (Rainer Noll)
für gewerbliche Beherbergungsbetriebe, Privatvermieter, Betreiber von Campingplätzen, Tourist-Informationen, Kurverwaltungen, Freizeiteinrichtungen, Gästeführer und sonstige Anbieter im Inlandstourismus.
Das Medium Internet bietet auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, Beherbergungsbetrieben und privaten Unterkunftsvermietern gute Vermarktungschancen, nicht zuletzt durch die Möglichkeit von Onlinebuchungen. Für Inlandstourismusstellen ist die Internetpräsenz eine faktische Notwendigkeit, die Möglichkeit zu Onlinebuchungen eine wichtige Zukunftsorientierung.
Mit diesen Chancen sind aber auch entsprechende Risiken verbunden. Das Internet ist längst kein „rechtsfreier Raum“ mehr. Gesetzliche Vorgaben des Telemediengesetzes, z.B. für ein Internet-Impressum sind zu beachten. „Rechtsfallen“ bestehen im Hinblick auf die Haftung für Inhalte und für Verlinkungen. Bei der Werbung mit E-Mails und Newslettern drohen so genannte „Abmahnungen“, also Beanstandungen von Wettbewerbsvereinigungen und Verbraucherschutzvereinigungen im Hinblick auf unzulässige Aussendungen und unzulässige Inhalte.
Nicht zuletzt hat das Internet auch dazu geführt, dass in den letzten Jahren auch bei kleineren und mittelständischen Unternehmen und vornehmlich auch Anbietern im Inlandstourismus Probleme mit dem Wettbewerbsrecht, insbesondere den Vorgaben der Preisangabenverordnung zur Preisgestaltung, vermeintliche oder tatsächliche Verletzungen des Urheberrechts und von Bildrechten zugenommen haben. Spezialisierte Anwaltskanzleien versenden im großen Umfang entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen. Selbst in der Zusammenarbeit mit der vom Unternehmer selbst beauftragten Werbe-agentur oder Bildagentur kann es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise über Art und Umfang eingeräumter oder nicht eingeräumter (!) Nutzungsrechte kommen. Entsprechendes gilt für die Beauftragung von Fotografen.
Die IHK Koblenz bietet deshalb kostenfreie Veranstaltungen zu beiden Themenbereichen an. „Veranstaltungen“ bedeutet hier, dass eine sachliche und zeitliche Limitierung auf die wesentlichen und praxisrelevanten Fragen erfolgt. Es handelt sich auch nicht um reine Vortragsveranstaltungen, da die Fragen und Anliegen der Teilnehmer konkret aufgenommen und behandelt werden. Es werden zahlreiche konkrete Fälle aus der Praxis vorgestellt.
Die Teilnehmer erwartet demnach auch keine „trockene juristische Vorlesung“, sondern eine auch für juristische Laien gut verständliche praxisorientierte Themenbehandlung mit konkreten Tipps und Handlungsempfehlungen. Die Teilnehmer erhalten (am Ende der Veranstaltung und nur bei tatsächlicher Teilnahme) einen Ausdruck der PowerPoint-Präsentation der Referenten und per E-Mail-Anhang ergänzende Unterlagen.
1. Orte und Zeiten:
21.09.2015, 10:00 Uhr – 13:00 Uhr,
Seehotel Maria Laach,
Am Laacher See, 56653 Maria Laach.
Thema: Wettbewerbs-, Urheber- und Bildrechte
Referent: Rechtsanwalt Rainer Noll
21.09.2015, 15:00 Uhr – 18:00 Uhr,
Hotel Maasberg Therme‚
55666 Bad Sobernheim.
Thema: Internet- und Onlinerecht
Referent: Rechtsanwalt Frank Hütten
22.09.2015, 10:00 Uhr -13:00 Uhr,
Gasthaus zur Marienburg¸
Hauptstraße 32, 56862 Pünderich.
Thema: Wettbewerbs-, Urheber- und Bildrechte
Referent: Rechtsanwalt Rainer Noll
22.09.2015, 15:00 -18:00 Uhr,
Hotel Heinz,
Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen.
Thema: Internet- und Onlinerecht
Referent: Rechtsanwalt Frank Hütten
2. Die Referenten:
Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart und Rechtsanwalt Frank Hütten, München, sind beide Partner der Noll & Hütten Rechtsanwälte GbR Stuttgart-München.
Die Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt in der Beratung und Vertretung touristischer Unter-nehmen und von Inlandstourismusstellen sowie kleiner und mittelständischer Unternehmen, sind als Spezialisten in den Themenbereichen der Workshops tätig. Beide Referenten sind Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht, außerordentliche Mitglieder des Deutschen Reiseverbandes und in verschiedenen Fachgremien und Fachausschüssen tätig, die sich mit den im Workshop zu behandelnden Themen befassen.
3. Die Themenschwerpunkte
Internet- und Onlinerecht (Rechtsanwalt Frank Hütten)
– Impressums- und Kennzeichnungspflichten
– Rechtsfragen von Domains
– Haftung für Inhalte und Verlinkungen
– Der elektronische Vertragsabschluss (rechtliche Vorgaben für Onlinebuchung)
– Werbung per E-Mail und Internet
– Auftritte in Social Media Portalen (Facebook, Twitter usw.)
– Die Zusammenarbeit mit Dienstleistern im IT-Bereich
– Datenschutzfragen
Wettbewerbs-, Urheber- und Bildrechte (Rechtsanwalt Rainer Noll)
– Grundlagen des Wettbewerbsrechts für die Praxis
– Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
– Vorgaben und Problemstellungen der Preisangabenverordnung, insbesondere bei Preisangaben in Gastgeberverzeichnissen und Katalogen und bei der Werbung von Gastgebern
– Die Verletzung von fremden Urheberrechten an Texten
– Vereinbarungen mit Fotografen, Bildagenturen und Werbeagenturen, insbesondere zu Art, Dauer und Umfang von Nutzungsrechten an Bildern
– Zustimmungsfreie und zustimmungspflichtige Verwendung von Bildern
– Verletzung der Rechte von abgebildeten Personen
– Schutz gegen die Verletzung eigener Urheber- und Bildrechte
– Umgang mit Wettbewerbsverletzungen durch Mitwettbewerber
Wir bitten bis zum 01.09.2015 um Ihre verbindliche Anmeldung, die Sie direkt hier vornehmen können. Wir freuen uns bereits heute auf Ihre Teilnahme.
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