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FAQ Wettbewerb „Tourismus für Alle“ in Rheinland-Pfalz

Die rheinland-pfälzischen Gemeinden, Verbandsgemeinden und Städte sind aktuell aufgerufen, sich am Wettbewerb „Tourismus für Alle“ in Rheinland-Pfalz zu beteiligen (nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Artikel vom 02.02.2015 (http://rlp.tourismusnetzwerk.info/2015/02/02/wettbewerb-fuer-barrierefreie-tourismus-angebote-startet-heute/). Um Ihnen die Teilnahme zu erleichtern, haben wir nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Wettbewerb „Tourismus für Alle“ zusammengestellt:

Können sich mehr als vier Verbandsgemeinden zu einer Modellregion zusammenschließen?
Eine Modellregion sollte sich in der Regel aus bis zu vier Verbandsgemeinden zusammensetzen, Ausnahmen mit mehr Teilnehmern sind aber möglich. Ebenfalls kann nur eine Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadt allein am Wettbewerb teilnehmen, trotzdem sollte sich aber der Vernetzungscharakter im Wettbewerbsbeitrag widerspiegeln.

Wie beteilige ich mich am Wettbewerb?
Um sich am Wettbewerb zu beteiligen, ist das Teilnahmeformular von einem zentralen Ansprechpartner aus der Modellregion auszufüllen. Neben allgemeinen Fragen zur Modellregion enthält das Teilnahmeformular einen Platzhalter zur kurzen Beschreibung des Konzeptes zur Förderung des barrierefreien Tourismus in der Modellregion (max. 12.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Auf Basis dieser Beschreibung trifft die Fachjury ihre Entscheidung zur Auswahl der „Siegerregionen“. Deshalb ist es wichtig, im Rahmen der Beschreibung verwertbare Aussagen zu möglichst allen sieben Bewertungskriterien zu treffen (Hinweise zu den Bewertungskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten). Weitere Informationen wie externe Fachgutachten und Konzepte können, müssen aber nicht (!) als Anhang eingereicht werden.

Welche Funktion hat der Ansprechpartner?
Der Ansprechpartner steht lediglich für Rückfragen im Rahmen des Wettbewerbs zur Verfügung. Sie oder er ist, falls die betreffende Modellregion den Wettbewerb gewinnen sollte, nicht automatisch für die Abwicklung der anschließenden Umsetzung und Förderung zuständig.

Wie konkret muss die Ausgestaltung des Wettbewerbsbeitrags sein?
Der Wettbewerbsbeitrag wird u. a. auf das Kriterium „Umsetzungsorientierung“ geprüft, d. h. die dargestellten Ziele und Maßnahmen bzw. Projektideen, die eingebundenen Partner usw. müssen auf einer realisierbaren Planung beruhen und möglichst konkret benannt werden. Entsprechend ist bereits während der Erstellung des Wettbewerbsbeitrags zu prüfen, ob alle Maßnahmen tatsächlich realisierbar und Partner langfristig eingebunden werden können. Falls einer der Partner nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens unvorhergesehen „abspringt“, ändert das jedoch nichts an dem Status der „Siegerregion“.

Ist eine Spezialisierung auf bestimmte Gästegruppen mit Mobilitäts- oder Aktivitätseinschränkungen möglich?
Im Rahmen des Wettbewerbs sollen die Bedürfnisse bzw. Erfordernisse von mindestens zwei der folgenden Gästegruppen berücksichtigt werden: Gäste mit Gehbehinderungen, Rollstuhlfahrer, sehbehinderte und blinde Gäste, gehörlose und schwerhörige Gäste, Gäste mit Lernschwierigkeiten und geistig behinderte Menschen, Gäste mit Allergien und speziellem Ernährungsbedarf; dabei muss allerdings auf stigmatisierende Sonderlösungen verzichtet werden.

Müssen alle Maßnahmen, die während der Laufzeit der Förderperiode 2014-2020 gefördert werden wollen, bereits im Wettbewerb genannt werden?
Mit ihrem Wettbewerbsbeitrag können sich die bis zu zehn Modellregionen, die den Wettbewerb gewinnen („Siegerregionen“), einen exklusiven Zugriff auf die EFRE-Fördermittel sichern, d. h. nur Antragsteller aus diesen Regionen sind in dem Zeitraum der Förderperiode für Investitionen zur Förderung der Barrierefreiheit antragsberechtigt. Die Förderung zur Umsetzung des eingereichten Konzeptes beginnt jedoch nicht automatisch; nach Abschluss des Wettbewerbs müssen die „Siegerregionen“ ihre Förderanträge einreichen. Somit können auch nach Abschluss des Wettbewerbs Förderanträge für Maßnahmen gestellt werden, die noch nicht Bestandteil des Wettbewerbsbeitrags waren – jedoch ausschließlich in den Modellregionen, die den Wettbewerb gewonnen haben.

Können auch Maßnahmen gefördert werden, bei denen mit der Umsetzung bereits begonnen wurde?
Nein, die für eine Förderung vorgesehenen Maßnahmen und Projektideen dürfen sich bislang noch nicht in der Umsetzung befinden, da sonst keine Förderung möglich ist. Nach Abschluss des Wettbewerbs müssen die Modellregionen, die den Wettbewerb gewonnen haben, zunächst entsprechende Förderanträge für die Umsetzung ihrer Maßnahmen einreichen.

Wie hoch sind die Förderquote und der Höchstsatz der Förderung?
Sowohl für die touristische Infrastrukturförderung als auch für die einzelbetriebliche Förderung werden gerade die Verwaltungsvorschriften erarbeitet, die im Herbst 2015 veröffentlicht werden. Dort werden die Höhe der Förderquote und die Höchstfördersätze festgelegt, die in der Regel ausgeschöpft werden. Bei der Infrastruktur-Förderung beträgt der Höchstsatz voraussichtlich rund 80 %, bei der einzelbetrieblichen Förderung voraussichtlich rund 40 %.

Wie läuft die Förderung ab?
Der konkrete Ablauf der Förderung der Maßnahmen in den bis zu zehn Modellregionen, die den Wettbewerb gewinnen, wird über die Verwaltungsvorschriften geregelt, die im Herbst 2015 veröffentlicht werden. Die Anträge für die einzelbetriebliche Förderung werden durch die Betriebe bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt. Die Anträge für die Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur werden durch die kommunalen Maßnahmenträger beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutze, Energie und Landesplanung (MWKEL) gestellt.

Wo kann ich mich mit weiteren Fragen zum Wettbewerb hinwenden?
Falls bei Ihnen noch Fragen zum Wettbewerb bestehen sollten, wenden Sie sich bitte an:
PROJECT M / NeumannConsult
Anne-Sophie Krause
Tempelhofer Ufer 23/24
10963 Berlin
Tel.: 030 214 587-13
Fax: 030 214 587-11
E-Mail: barrierefrei@projectm.de



Autorin: Edith Christmann
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau · Referat Tourismus
edith.christmann@mwvlw.rlp.de · Telefon: 06131/16-2214 · Telefax: 06131/16-172214
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