Mit Mitteilung vom 7. April 2014 hat die Bundesregierung die DG Wettbewerb der Europäischen Kommission gebeten, im Rahmen eines Comfort Letter (Verwaltungsschreiben mit erklärendem Charakter) festzustellen, dass eine Liste von nicht einnahmeschaffenden touristischen Infrastrukturen als beihilfefrei anzusehen sind. Auch die Beihilfefreiheit einiger einnahmeschaffenden Infrastrukturen sollte bestätigt werden, da diese nicht den innergemeinschaftlichen Handel beeinträchtigen könnten.
Am 24. April 2014 hat die Kommission den durch die Bundesregierung beantragten Comfort Letter geschickt. Dort erklärt die Kommission in einer abschließenden Liste, dass folgende nicht einnahmeschaffende Infrastrukturen:
als beihilfefrei anzusehen sind, wenn sichergestellt ist, dass sie nichtwirtschaftlich betrieben werden und der Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit völlig ausgeschlossen ist. Die Infrastrukturen müssen ebenfalls im Sinne des öffentlichen Interessens errichtet und offen und allgemein zugänglich sein.
Unabhängig von den oben zitierten nicht einnahmeschaffenden touristischen Infrastrukturen, erklärt sich die Kommission bereit (s. Seite 2 des Schreibens) auch folgende einnahmeschaffende Infrastrukturen mit lokalem Charakter als beihilfefrei anzusehen:
Den vollständigen englischsprachigen Text des „comfort-letter“ vom 24. April 2014 finden Sie hier: http://www.mwkel.rlp.de/Wirtschaft/Tourismus (rechts unter Downloads)
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