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Beihilferelevanz der Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktur

Mit Mitteilung vom 7. April 2014  hat die Bundesregierung die DG Wettbewerb der Europäischen Kommission gebeten, im Rahmen eines Comfort Letter (Verwaltungsschreiben mit erklärendem Charakter) festzustellen, dass eine Liste von nicht einnahmeschaffenden touristischen Infrastrukturen als beihilfefrei anzusehen sind. Auch die Beihilfefreiheit einiger einnahmeschaffenden Infrastrukturen sollte bestätigt werden, da diese nicht den innergemeinschaftlichen Handel beeinträchtigen könnten.

Am 24. April 2014 hat die Kommission den durch die Bundesregierung beantragten Comfort Letter geschickt. Dort erklärt die Kommission in einer abschließenden Liste, dass folgende nicht einnahmeschaffende Infrastrukturen:

  • Wander-, Rad- und Reitwege
  • Lehr-, Erlebnis- und Naturpfade
  • Unentgeltliche Park-/ Rastplätze
  • Öffentliche Toiletten
  • Unentgeltliche Informationszentren und ähnliche Einrichtungen
  • Promenaden
  • Seebrücken
  • Skiloipen
  • Kurparks
  • Unentgeltliche Bootsanlegestellen und Wasserwanderratsplätze
  • Schwimmsteganlagen
  • Badestellen und Naturbühnen
  • Gradierwerke
  • Wassertretanlagen

als beihilfefrei anzusehen sind, wenn sichergestellt ist, dass sie nichtwirtschaftlich betrieben werden und der Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit völlig ausgeschlossen ist. Die Infrastrukturen müssen ebenfalls im Sinne des öffentlichen Interessens errichtet und offen und allgemein zugänglich sein.

Unabhängig von den oben zitierten nicht einnahmeschaffenden touristischen Infrastrukturen, erklärt sich die Kommission bereit (s. Seite 2 des Schreibens) auch folgende einnahmeschaffende Infrastrukturen mit lokalem Charakter als beihilfefrei anzusehen:

  • Entgeltliche Wasserwanderratsplätze
  • Freizeitinfrastrukturen für schlechtes Wetter
  • Örtliche kleine Museen/ lokale Heimatmuseen.

Den vollständigen englischsprachigen Text des „comfort-letter“ vom 24. April 2014 finden Sie hier: http://www.mwkel.rlp.de/Wirtschaft/Tourismus (rechts unter Downloads)

Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

Ijordanka Kunkel
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-2292
Kontakt: Iordanka.kunkel@mwkel.rlp.de



Autorin: Edith Christmann
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau · Referat Tourismus
edith.christmann@mwvlw.rlp.de · Telefon: 06131/16-2214 · Telefax: 06131/16-172214
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