Haben Ihre Newsletter-Empfänger dem Empfang von Werbemails (oder z.B. Ihres Gäste-Newsletters) ausdrücklich zugestimmt und, können Sie dies nachweisen? Rechtsanwalt Thomas Schwenke geht in einem Interview mit „acquisa“ auf das Urteil des OLG München zum Double Opt-In-Verfahren sowie den zulässigen Inhalten von Bestätigungsmails näher ein. Zum Interview mit Thomas Schwenke auf haufe.de.
(Quelle: News, haufe.de, 07.12.2012)